Die vierte Kraftwerk1-Siedlung ist aktuell im Bau. Die Siedlung ist autofrei. Der Bezug ist voraussichtlich auf Ende 2026 geplant. Wer bei Kraftwerk1 wohnen möchte, muss Genossenschaftsmitglied sein. Die Genossenschaft zählt aktuell über 5300 Mitglieder, wovon heute rund 500 Personen in einer der drei bestehenden Siedlungen wohnen. Das Interesse an der vierten Kraftwerk1 Siedlung im Koch-Quartier ist sehr gross. Für die Siedlung Koch können sich nur Genossenschafter:innen bewerben, die der Genossenschaft bis zum 31.12.2024 beigetreten sind.
Dieses Video gibt dir einen einfachen Einblick in die Siedlung Koch: zum Video
Wohnungsangebot
Der Mix ist sehr breit – vom 1-Zimmerstudio über Familienwohnungen bis hin zu Gross- und Clusterwohnungen mit bis zu 12 Zimmern und den Rohbaueinheiten zur Wohn- oder Ateliernutzung, wo der Innenausbau selbst getätigt wird. Zu jeder Wohnung oder Wohneinheit gehört ein Kellerabteil. Eine Übersicht der Wohnung sind im Steckbrief des Projekts zu finden.
Blick in die Wohnungen
In den Wohnungen der Siedlung Koch sind viele der verwendeten Materialien sichtbar. Elektroleitungen werden zum Beispiel «auf Putz» installiert und damit an den Wänden sichtbar sein. Auch die Holzstützen und -träger, die einen Teil der Tragstruktur des Gebäudes ausmachen, werden in den Wohnungen sehr gut sichtbar sein. Die Decken sind ebenfalls aus Holz. Sie werden weiss lasiert; die Holzstruktur bleibt darunter erkennbar. Die Böden sind Anhydritböden. Die Wände sind weiss gestrichen. Es ist leider nicht möglich, vor dem Bewerbungstermin eine Wohnung zu besichtigen. In diesem Dokument erhältst du einen Eindruck von den Wohnungen: Blick in die Wohnungen.
Dichte und Lärm
Wer ruhig wohnen möchte, dem empfehlen wir die Siedlung Koch nicht. Es wird bunt und lebendig! In der Kraftwerk1-Siedlung werden 460 Menschen wohnen, in 123 Wohnungen. Diese verteilen sich auf das 111 Meter lange, 8-stöckige Gebäude mit 4 Hauseingängen und 3 Lichthöfen. Das sind viele Menschen auf beschränktem Raum. Zudem gibt es im Haus Kindergärten, Hort, Restaurants, und die Zirkushallen, wo geprobt wird und Aufführungen mit Publikum stattfinden. Auch der Aussenraum wird belebt. Die nahe stehende Kohlelagerhalle im Koch-Park wird die grösste überdachte öffentliche Fläche der Stadt Zürich. Zudem freuen sich viele Nachbar:innen und Quartierbewohner:innen darauf, den Kochpark zu nutzen.
Wohnungsbelegung
Bei Kraftwerk1 gelten Belegungsvorschriften. Diese legen fest, wie viele Menschen in einer Wohnung zusammenleben. Dies hängt von Fläche der Wohnung ab. Für einen Grossteil der Kraftwerk1-Wohnungen in der Siedlung Koch gilt die Belegungsvorschrift «Anzahl an Zimmern minus eins». Das heisst beispielsweise: In einer 3,5-Zimmer-Wohnung leben mindestens 2 Personen. Für einige Wohnungen gelten aufgrund ihrer etwas grösseren Fläche strengere Belegungsvorschriften, nämlich «Anzahl Zimmer gleich Anzahl Bewohner:innen». In einer 5,5-Zimmer-Wohnung wohnen beispielsweise mindestens 5 Personen. Alle 5.5-Zimmer-Wohnungen und ein Teil der 4,5-Zimmerwohnungen fallen unter diese Regel.
Autofrei
Die Siedlung Koch wird autofrei. Personen, die in der Siedlung Koch wohnen, können kein Auto besitzen und müssen eine Autoverzichtserklärung unterschreiben. Für Menschen mit Behinderungen sind Ausnahmeregelungen möglich. Das Koch-Quartier ist sehr gut an den öffentlichen Verkehr angebunden.
Haustiere
Die Siedlung wird sehr dicht bewohnt. Darum wird die Anzahl der Hunde limitiert. Es werden maximal acht Hunde zugelassen. Katzen sind aufgrund der Dichte nicht zugelassen. Kleinere Tiere sind nicht bewilligungspflichtig, werden bei der Wohnungsbewerbung aber abgefragt.
Vielfältige Bewohner:innenschaft
Kraftwerk1 sagt Ja zur Vielfalt der Menschen und strebt eine soziale Mischung der Bewohner:innen an. Dies im Hinblick auf Alter, Geschlecht, Herkunft, Nationalität, Einkommen, Vermögen, besondere Bedürfnisse und Lebensform. Die soziale Durchmischung der Bewohner:innen der Siedlung soll in etwa die Bevölkerungsvielfalt des umliegenden Quartiers widerspiegeln. Dieser Mieter:innen-Mix gilt für die Bewohner:innenschaft der Kraftwerk1-Siedlung als Ganzes.
Selbstorganisation und Engagement
In den Siedlungen von Kraftwerk1 wird die Selbstorganisation gelebt. Bewohnende bestimmen zum Beispiel bei Gemeinschaftsräumen deren Nutzung und gestalten sie auch selbst. Das braucht Lust und Engagement, gemeinsam mit den neuen Nachbar:innen das Siedlungsleben aktiv mitzugestalten.
Vermietung Rohbauwohnungen
Der Vermietungsprozess der Rohbauwohnungen ist in vollem Gang. Bewerbungen sind bis am 11. Juli eingegangen. Das Vergabegremium prüft aktuell die Bewerbungen. Zusagen für die Einheiten erfolgen voraussichtlich Ende September 2025.
Vermietung Grosswohnformen
Ab dem 20. August können sich Interessierte für die Grosswohnformen bewerben. Das Bewerbungsfenster dauert bis zum 26. Oktober. Alle Informationen sind im Reiter «Grosswohnen».
Vermietungsprozess konventionelle Wohnungen
Die konventionellen Wohnungen schreiben wir Anfang 2026 aus. Alle Genossenschafter: innen, die bis Ende 2024 Mitglied geworden sind, dürfen sich bewerben. Die Bewerber:innen können bei ihrer Bewerbung eine erste und eine zweite Priorität angeben.
Wir gehen davon aus, dass sich sehr viele Mitglieder bewerben werden. Um den Aufwand im machbaren Rahmen zu halten, ziehen wir für die Vergabe ein elektronisches Vermietungstool bei: Die Anzahl der eingehenden Bewerbungen wird damit per Los reduzieren. Diese Reduktion der Anzahl Bewerbungen berücksichtigt die messbaren Vergabekriterien Alter, Einkommen und Vermögen sowie Herkunft der Bewerbenden. Danach beginnt die Arbeit des Vergabegremiums. Dieses prüft die verbleibenden Bewerbungen und berücksichtigt dabei die weiteren Kriterien: besondere Bedürfnisse, Lebensform, Quartierbezogenheit und Beitrag zum Siedlungsleben. Bewerbungen von Mietenden in bisherigen Kraftwerk1-Siedlungen die in ihrer aktuellen Wohnung eine Unterbelegung haben, werden prioritär behandelt.
Vergabegremium
Die Wohnungsvergabe erfolgt durch ein Vergabegremium. Das Gremium besteht mehrheitlich aus Genossenschafter:innen, die weder bei Kraftwerk1 arbeiten noch im Vorstand tätig sind. Alle Mitglieder des Gremiums verfügen über Erfahrung in vergleichbaren Auswahlverfahren. Die Namen der beteiligten Personen bleiben vertraulich, um die Fairness des Verfahrens zu gewährleisten und die Beteiligten zu schützen.
Vermietung der subventionierten Wohnungen
Ein Drittel der Wohnungen ist subventioniert, ein Grossteil davon wird in Zusammenarbeit mit der Stiftung Familienwohnungen vermietet. Auch unter den Genossenschafter:innen werden 15 subventionierte Wohnungen ausgeschrieben. Diese gehören zu den konventionellen Wohnungen und werden im selben Prozess vermietet. Die Bedingungen zur Miete einer subventionierten Wohnung geben Kanton und Stadt vor und können hier angeschaut werden.
Mitglieder bleiben zum Vermietungsprozess über die internen Kommunikationswege informiert. Informationen zum ganzen Quartier sind hier zu finden: www.kochquartier.ch
Kraftwerk1 ist bekannt für gemeinschaftliche Wohnformen wie Grosswohnungen und Clusterwohnungen. Auch in der vierten Kraftwerk1 Siedlung Koch entstehen diese Wohnformen. So kommen wir dem Bedürfnis nach, in grösseren Gemeinschaften zusammenzuleben. Da auch in Gross-WGs der Wunsch nach Rückzug besteht, haben wir die Clusterwohnungen konzipiert. Diese machen es möglich, in grösseren Gemeinschaften zu leben und bieten, durch ihre Aufteilung in Untereinheiten, gleichzeitige Rückzugsmöglichkeiten. Im Ganzen gibt es fünf Grosswohnungen und sechs Clusterwohnungen. Eine der sechs Clusterwohnungen wird von der Stiftung SAWIA als Alterspflegewohnung gemietet. Damit wird in der Siedlung Koch das Wohnen bis ins hohe Alter oder gar zum Lebensende ermöglicht.
Der Bezug ist aktuell auf Ende 2026 geplant.
Für die ganze Siedlung Koch gilt: Jede Wohnung ist einzigartig! Ob Badewanne oder Dusche, zwei- oder einstöckig. Wir beschreiben die Wohnungen so gut wie möglich. Details gibts in den Übersichtsplänen und in den Vermietungsplänen.
Gross- und Clusterwohnungen kurz erklärt in diesem Video: zum Video.
Die Mitglieder von Kraftwerk1 werden per Newsletter über den Bewerbungsprozess auf dem Laufenden gehalten.
Grosswohnungen
Als Grosswohnungen bezeichnen wir alle Wohnungen ab 6 Individualzimmern. Diese Wohnungen sind mit konventionellen Wohnungen vergleichbar, einfach grösser. Die Grosswohnungen haben eine etwas grössere Küche und auch die gemeinschaftliche Wohnfläche ist verhältnismässig grösser. Die Grosswohnungen verfügen über eine Loggia und mehrere gemeinsam genutzte Nasszellen: also WCs mit Badewanne oder Dusche. Drei Grosswohnungen sind eine Mischung aus einer Grosswohnung mit zwei Untereinheiten im Stil der Clusterwohnungen (Wohnungen 50.305, 50.405 und 50.505). Die drei Grosswohnungen mit 10 Individualzimmern sind im Norden des Hauses angesiedelt. Eine der beiden Grosswohnungen mit 6 Individualzimmer ist Richtung Ost auf die Flüelastrasse ausgerichtet, die andere befindet sich im Eck des Hauses Richtung Nord und Ost.
Die Grosswohnungen mit 6 Individualzimmern haben 12m2 Reduit-/Kellerfläche als Stauraum zur Verfügung und die Grosswohnungen mit 10 Individualzimmern 16m2.
Clusterwohnungen
Auch die Clusterwohnungen sind für Wohngemeinschaften, die sich eine grosse Küche und einen grossen Ess- und Wohnraum teilen. Im Gegensatz zu den Grosswohnungen bestehen die Clusterwohnungen aus Untereinheiten. Eine Untereinheit besteht aus einem Vorraum, einer Nasszelle und einem oder zwei Zimmern.
Man kann sich die Clusterwohnungen so vorstellen: In der Mitte ist es gemeinschaftlich und laut und je weiter man an den Rand geht, umso privater und ruhiger wird es. In der Mitte befinden sich die gemeinsame Küche, der gemeinschaftlich genutzte Wohnbereich und die Loggia. Wenn man die Untereinheit betritt, kommt zuerst der Vorraum. Dieser wird nur noch mit der Person geteilt, die ebenfalls in der Untereinheit wohnt. Von diesem Vorraum geht es in die Individualzimmer, die je nach Belegung - zu zweit oder alleine genutzt werden. Dies ermöglicht es in einem Grosshaushalt zu leben und trotzdem im kleineren Rahmen Rückzugsmöglichkeiten zu haben. Dieser Rückzug wird dadurch verstärkt, dass die Clusterwohnungen (ausser eine) zweigeschossig sind.
Die Gemeinschaftsräume der Clusterwohnungen befinden sich alle in Richtung Süden, zur Rautistrasse hin ausgerichtet; der lautesten Strasse rund um unsere Siedlung.
Die Clusterwohnungen haben je nach Grösse zwischen 20 und 30m2 Reduit-/Kellerfläche als Stauraum zur Verfügung.
Eckdaten und Pläne
-Hier findet ihr Übersichtspläne aller Stockwerke und Wohnungen: Übersichtspläne Gross- und Clusterwohnungen
-Ihr findet hier eine Zusammenstellung aller Wohnungen mit den Informationen zum Stockwerk, zur Grösse, zur Belegung und zum Mietzins. Eckdaten Gross- und Clusterwohnungen
-Hier sind die Vermietungspläne der fünf Grosswohnungen: 54.718, 50.806, 50.305, 50.405, 50.505
-Hier sind die Vermietungspläne der fünf Clusterwohnungen: 56.315, 56.515, 56.816, 56.316, 56.516
Bewerbung
Für die Gross- und Clusterwohnungen bewerbt ihr euch als vollständige Gruppe. Man kann sich nicht auf einzelne Zimmer oder Untereinheiten von Clusterwohnungen bewerben.
Die Bewerbungen können vom 20. August bis am 26. Oktober 2025 eingereicht werden. Wir informieren im Newsletter über die Anmeldung und den Ablauf. Alle Unterlagen und Formulare stellen wir auf der Webseite zur Verfügung.
Die Bewerbung besteht aus:
- Einem Formular, das die formalen Kriterien der Bewerber:innen abfragt
- Einem Motivationsschreiben (maximal eine A4 Seite)
- Alle wichtigen Informationen zur Vermietung haben wir im Factsheet festgehalten: Factsheet Vermietung
Vermietungsprozess
Ein Vergabegremium entscheidet, wer eine Wohnung bekommt.
Anfang 2026 informieren wir die Bewerber:innen, ob sie eine Wohnung erhalten oder nicht.
Vermietungskriterien
Für die Cluster- und Grosswohnungen gelten die gleichen Vermietungskriterien wie für die konventionellen Wohnungen. Sie sind unter Vermietung zu finden. Mindestens eine Person muss bereits seit spätestens dem 31.12.2024 Kraftwerk1 Mitglied sein. Für die Cluster- und Grosswohnungen gilt zusätzlich, dass ein Verein gegründet werden muss. Kraftwerk1 vermietet die Wohnungen an den Verein.
Fragen via Padlet
Seit 2017 sind die Mitgliederzahlen von Kraftwerk1 in die Höhe geschnellt. Aktuell zählt die Genossenschaft über 5000 Mitglieder. Weil es von der Grösse her nicht möglich wäre, wird es es darum keine Informationsveranstaltung für die Gross- und Clusterwohnungen geben. Alle wichtigen Informationen sind hier auf der Website. Detailliertere Informationen und Erklärungen findet ihr im Factsheet und im Video. Wenn Fragen auftauchen, auf die ihr hier keine Antwort findet, könnt ihr eure Frage hier auf dem Padlet hinschreiben. Wir schauen wöchentlich aufs Padlet und beantworten eure Fragen. Einige Antworten findet ihr auch schon hier unter Fragen.
Marktplatz
Am 14. Mai fand eine Veranstaltung, der sogenannte Marktplatz, statt. Für Gruppen, die sich für das Wohnen in einer Gross- oder Clusterwohnung interessieren, und noch weitere Interessierte suchen, um ihre Gruppe zu vervollständigen. Und für Einzelpersonen, die noch keine Gruppe haben, mit der sie sich auf eine Gross- oder Clusterwohnung bewerben möchten.
Du konntest nicht an die Veranstaltung kommen, möchtest dich aber trotzdem vernetzen?
Dann schreibe eine E-Mail an anna-lea.imbach@kraftwerk1.ch. Dann erhältst du einen Zugang zu beUntiy, unserer Community Plattform, auf der du dich in der Gruppe "Grosswohnformen" vernetzten kannst. Bitte gib in deiner Mail an, ob du Genossenschafter:in bist oder zu einer Gruppe gehörst, von der mindestens eine Person bereits seit mindestens dem 31.12.2024 Mitglied von Kraftwerk1 ist. In dem Fall gibst du bitte den Namen der entsprechenden Person an.
Wie gross ist die Chance, eine Kraftwerk1-Wohnung im künftigen Koch-Quartier zu erhalten?
Die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum in Zürich ist riesig, auch bei Kraftwerk1. Mit unserem Angebot an Wohnungen können wir diese Nachfrage leider bei weitem nicht decken. Seit bekannt ist, dass Kraftwerk1 eine vierte Siedlung baut, haben sich die Mitgliederzahlen verdreifacht. Wir gehen davon aus, dass sich viele der mittlerweile über 5300 Mitglieder für eine Wohnung in der neuen Siedlung interessieren. Entsprechend ist die Chance, eine der entstehenden Wohnungen zu erhalten, klein. Um die Chance nicht noch kleiner zu machen, haben wir die Einschränkung eingeführt, dass man bis zum 31.12.2024 Kraftwerk1-Mitglied sein muss, um sich für eine Wohnung bewerben zu können.
Ich habe ein Auto. Kann ich es in der blauen Zone abstellen?
Nein. Die Siedlung Koch wird autofrei. Personen, die in der Siedlung Koch wohnen, können kein Auto besitzen und müssen eine Autoverzichtserklärung unterschreiben. Es ist daher auch nicht möglich, ein Auto zu besitzen und es in der blauen Zone zu parkieren. Das Koch-Quartier ist sehr gut an den öffentlichen Verkehr angebunden.
Für Menschen mit Behinderungen sind Ausnahmeregelungen möglich.
Ich habe ein Haustier. Kann ich mit meinem Haustier in die Siedlung Koch einziehen?
Der Einzug mit Katzen ist nicht möglich. Kraftwerk1 erachtet die Siedlung Koch aufgrund ihrer Dichte als nicht geeignet für Freigangkatzen. Aufgrund der Dichte und der Wohnfläche je Bewohner:in ist auch ein artgerechtes Halten von Wohnungskatzen nicht möglich. Es werden maximal acht Hunde zugelassen. Diese müssen von den Bewohner:innen angemeldet und durch die Geschäftsstelle bewilligt werden. Kleinere Tiere sind nicht bewilligungspflichtig, werden bei der Wohnungsbewerbung aber abgefragt.
Wann kann ich einziehen?
Gemäss heutigem Stand (Dezember 2024) ist der Bezug auf Ende 2026 geplant. Dies ist jedoch abhängig vom Baufortschritt und unvorhergesehenen Faktoren. Genaue Bezugstermine können Anfang 2026 kommuniziert werden.
Wie hoch ist die Miete?
Das können wir noch nicht definitiv sagen. Eine 4.5-Zimmer-Wohnung wird etwa um CHF 2000/2500 kosten.
In der Siedlung Koch gilt teilweise die Belegungsvorschrift «Anzahl Zimmer gleich Anzahl Bewohner:innen». Sprich in einer 5.5-Zimmer Wohnung wohnen mindestens 5 Personen. Warum ist das so?
Die Siedlung Koch wird im «Baurecht» der Stadt Zürich gebaut. Das heisst: Der Boden, auf dem die Siedlung gebaut wird, gehört der Stadt. Kraftwerk1 mietet das Land. Im Gegenzug legt die Stadt Bedingungen für die Wohnungsbelegung fest. Es sollen möglichst viele Menschen in bezahlbarem Wohnraum leben können. Darum gibt die Stadt Richtlinien vor, wie viele Quadratmeter Wohnraum für eine Person maximal vorgesehen sind. Bei der Bewerbung wird klar ersichtlich sein, welche Belegung für die jeweilige Wohnung gilt.
Bei Kraftwerk1 gelten Belegungsvorschriften. Diese legen fest, wie viele Menschen in einer Wohnung zusammenleben. Dies hängt von Fläche der Wohnung ab.
Für einen Grossteil der Kraftwerk1-Wohnungen in der Siedlung Koch gilt die Belegungsvorschrift «Anzahl an Zimmern minus eins». Das heisst beispielsweise: In einer 3,5-Zimmer-Wohnung leben mindestens 2 Personen. Für einige Wohnungen gelten aufgrund ihrer Fläche strengere Belegungsvorschriften, nämlich «Anzahl Zimmer gleich Anzahl Bewohner:innen». In einer 5,5-Zimmer-Wohnung wohnen beispielsweise mindestens 5 Personen. Alle 5.5-Zimmer-Wohnungen und ein Teil der 4,5-Zimmerwohnungen fallen unter diese Regel.
Kann ich mich auf ein Zimmer in einer Grosswohnung oder einer Clusterwohnung bewerben?
Nein, man kann sich nicht auf einzelne Zimmer einer Grosswohnung oder eine Clusterwohnung bewerben. Ihr müsst euch als vollständige Gruppe auf eine ganze Wohnung bewerben.
Müssen alle Familienmitglieder, die zusammen eine Wohnung bewohnen, Genossenschaftsmitglied sein?
Mindestens eine Person muss bei der Bewerbung Genossenschafter:in sein. Sobald die Vergabe definitiv ist, müssen alle Bewohner:innen, die 18. Jahre und älter sind, der Genossenschaft beitreten.
Müssen alle Personen, die zusammen in eine WG ziehen möchten, Genossenschaftsmitglied sein?
Mindestens eine Person muss bei der Bewerbung Genossenschafter:in sein. Sobald die Vergabe definitiv ist, müssen alle WG-Mitglieder, die 18. Jahre und älter sind, der Genossenschaft beitreten.
Sind die Wohnungen rollstuhlgängig?
Die Wohnungen sind gem. SIA500 für Wohnungsbauten anpassbar. Das bedeutet, dass das Gebäude und die Wohnungen mit dem Rollstuhl zugänglich sind. In den Wohnungen sind jedoch z.B. Duschen nicht rollstuhlgängig ausgebaut. Sie werden bei Bedarf den individuellen Bedürfnissen von Bewohner:innen angepasst. Im Vermietungsprozess werden besondere Bedürfnisse abgefragt. Dabei geht es nicht um die individuellen Wunschvorstellungen aller Bewohner:innen, sondern um Bedürfnisse aufgrund von Behinderungen.
Gibt es rollstuhlgerechte Parkplätze für Bewohner:innen?
Ja. Für Bewohner:innen mit nachweisbarer Berechtigung, gibt es eine beschränkte Anzahl rollstuhlgerechter Parkplätze zu mieten.
Fragen zu den Rohbaueinheiten zur Wohn- und Ateliernutzung
Ist das Wohnen in den Rohbaueinheiten günstiger als das Wohnen in «konventionellen» Wohnung in der Siedlung Koch?
Die Miete der Rohbaueinheiten ist im Vergleich zu den herkömmlichen Wohnungen in der Siedlung Koch ein bisschen tiefer. Die Mieten der Siedlung werden auf Grundlage der Kostenmieten berechnet. Das heisst, dass die gesamten Bau- und Investitionskosten auf die Mieten umgelegt werden. Die Kosten für den Ausbau (Küche, Boden etc.) der «konventionellen» Wohnungen in der Siedlung ist ein sehr kleiner Teil der gesamten Projektkosten. Dass die Rohbaueinheiten etwas günstiger sind, sollte nicht die Motivation sein, sich für diese Wohnform zu bewerben. Man sollte Freude und Lust am Selbstausbau und dieser speziellen Wohnform haben.
Ist der Selbstausbau der Rohbaueinheit teuer?
Das hängt davon ab, wie aufwendig und teuer die Einheit ausgebaut wird. Man kann in den Rohbaueinheiten bescheiden wohnen. Die Einheiten sind bei der Übergabe an die Mietpartei, bis auf die «fehlende» Küche, einzugsbereit.
Muss ich Erfahrung haben im handwerklichen oder architektonischen Bereich, um mich für eine Rohbaueinheit zu bewerben?
Es ist keine Voraussetzung. Natürlich ist es von Vorteil, wenn man die Rohbaueinheit ausbauen möchte. Die Bereitschaft muss vorhanden sein, sich selbstständig mit baulichen Themen auseinanderzusetzen.
Ich habe handwerklich wenig Erfahrung. Bekomme ich Unterstützung beim Ausbau einer Rohbaufläche?
Im Rahmen der Workshops findet eine erste fachliche Beratung durch Kraftwerk1 statt. Wer sich eine ausführlichere individuelle Begleitung wünscht, kann diese gegen Honorar bei unserer Planergemeinschaft beziehen oder eigene Architekt:innen beauftragen. Wegen der Haustechnik muss jedoch das Fachplanerteam von Kraftwerk1 miteinbezogen sein.
Bezahlt Kraftwerk1 etwas an meinen Ausbau oder führt sie diesen aus?
Nein. Der Ausbau ist in der Verantwortung der Mietpartei.
Kann ich in meinem Atelier einen Kurs anbieten oder Produkte verkaufen?
Nein. Weder Laufkundschaft noch die gewerbliche Nutzung ist in den Rohbaueinheiten für Wohn- und Ateliernutzung erlaubt.
Kann ich mit Kindern in eine Rohbaueinheit einziehen?
Ja, auch Kinder sind in den Rohbaueinheiten willkommen. Grundsätzlich gelten für die Rohbaueinheiten die gleichen Bedingungen wie für die restlichen Wohnungen der Siedlung. Sie sind unter «Vermietung» zu finden.
Kann ich alleine in einer Rohbaueinheit wohnen?
Nein, bei reiner Wohnnutzung muss die kleinste Einheit wegen den Belegungsvorschriften zu zweit bewohnt werden. Du kannst nur alleine «wohnen», wenn du die Einheit zusätzlich wie unter «Rohbau» beschrieben, als Atelier nutzt, also künstlerisch/handwerklich tätig bist (Neben- oder Haupterwerb) und du nachweisen kannst, dass du dafür Platz brauchst.
Dieses Q&A wird laufend ergänzt.