Mietbedingungen

 

 

Mitgliedschaft als Bedingung

Die Miete eines Genossenschaftsobjektes setzt den Beitritt zur Genossenschaft voraus. Der Vorstand kann in besonderen Fällen Ausnahmen beschliessen. Mitglied werden.

Anteilkapital

Mieter:innen der Bau- und Wohngenossenschaft Kraftwerk1 bezahlen Anteilkapital. Es wird bei Mietantritt fällig und beträgt Fr. 15'000 pro 35 m2 gemieteter Fläche.
Wer das Anteilkapital nicht aufbringen kann, kann bei der Solidaritätskommission der Genossenschaft einen Antrag auf Reduktion stellen.
Informationen dazu liefert das Reglement für den Solidaritätsfonds.
Das Anteilkapital wird verzinst, soweit es das Geschäftsergebnis erlaubt (mit Ausnahme der 500 bzw. 1000 Franken für die Mitgliedschaft). Den Zinssatz legt die Generalversammlung fest. Angestrebt wird ein Zinssatz 1% unter dem der  Zürcher Kantonalbank für Ersthypotheken.

Mindestbelegung

Um die Mindestbelegung des genossenschaftlichen Wohnraums zu gewährleisen, wird die Mindestanzahl der wohnenden Personen für die Wohnungstypen festgelegt. Diese Mindestbelegung gilt auch für die "Suiten" bzw. für die Kraftwerk1-Grosshaushalte. 

1 bis 2 Zimmer-Wohnung: mindestens 1 Person
3 bis 4.5 Zimmer-Wohnung: mindestens 2 Personen
5 und 5,5 Zimmer-Wohnung: mindestens 3 Personen
6 bis 7 Zimmer-Wohnung: mindestens 4 Personen
8 und 9 Zimmer-Wohnung (mindestens 9 abgeschlossene Zimmer): 6 Personen
10 bis 12 Zimmer (mindestens 9 abgeschlossene Zimmer): 7 Personen
13 Zimmer (mindestens 11 abgeschlossene Zimmer): 8 Personen
"Suite" 56/41 (15 abgeschlossene Zimmer): 11 Personen

Für die Siedlung Koch (ab 2026) werden andere Belegungsvorschriften gelten.

Mietzins

Die Mietzinse bei Kratwerk1 sind generell günstig. Wem die Mietpreise zu hoch sind, kann bei der Solidaritätskommission der Genossenschaft eine Mietzinsreduktion beantragen. Informationen dazu liefert das Reglement für den Solidaritätsfonds.

Spirit-Beiträge

Alle Bewohner:innen bezahlen zusätzlich zur Miete monatlich einen Spirit-Beitrag. Dieser bemisst sich nach der Höhe des Einkommens (siehe Richtwert-Tabellen) hier.
Diese Spirit-Gelder fliessen zusammen: 40 Prozent davon gehen in die Siedlungskasse für gemeinschaftliche Anschaffungen und Projekte. 60 Prozent dienen dazu, Mietzinse von Wenigverdienenden zu senken. 

Link zu den Reglementen.