Mietzinsreduktionen für Menschen mit wenig finanziellen Mitteln

07.11.2022

Solidarität unter den Mietenden ist ein wichtiger Kraftwerk1-Wert, der schon bei der Gründung 1996 in der Charta festgehalten wurde. Seit Erstbezug der Siedlung Hardturm im 2001 bezahlen alle Kraftwerk1-Wohnungsmietenden monatlich einen Spiritbeitrag. Dieses Geld wird gebraucht für gemeinschaftliche Anschaffungen fürs Siedlungsleben und um Wenigverdienenden eine Mietzinsreduktion zu ermöglichen.
Kraftwerk1 wird immer wieder angefragt, gerade von jungen Genossenschaften, die sich in der Gründungsphase befinden, unser Konzept zu teilen. Dabei ist jeweils vor allem der Teil des Mietzinsausgleichs im Fokus. 2022 konnten insgesamt rund 13 Prozent der Mietenden eine Reduktion von bis zu 20 Prozent auf den Netto-Mietzins gewährt werden.

 

 

 

 

Der Kraftwerk1-Spiritbeitrag ist einkommensabhängig und wird selbst deklariert. Der Mindestbeitrag ist monatlich CHF 15.-, der Höchstbetrag CHF 105.- Bezahlt wird monatlich, zusammen mit der Miete.
40 Prozent der Spiritgelder fliessen in den Gemeinschaftsfonds, also in die Siedlungskassen. Dieses Geld verwenden die Hausgemeinschaften, um Dinge zu kaufen oder Projekte in der eigenen Siedlung umzusetzen. Die Bewohnenden bestimmen in den Siedlungsorganisationen selbst über die Verwendung dieses Geldes.
60 Prozent der Spiritgelder fliessen in den Mietzinsfonds. Dieses Geld wird gebraucht, um Bewohnenden, die wenig Geld haben, den Mietzins zu senken.
Diese Aufteilung der Spiritgelder ist in den Kraftwerk1-Statuten geregelt.

Reglement des Solidaritätsfonds
In unserem Reglement des Solidaritätsfonds ist die Handhabe geregelt, nach welchen Kriterien die Gelder des Mietzinsfonds gesprochen werden.
Ebenfalls im Solifonds-Reglement sind Bestimmungen über den sogenannten Kapitalfonds zu finden. Dieser ermöglicht eine weitere Solidaritätsunterstützung: Über den Kapitalfonds können Unterstützungsgelder beantragt werden, wenn Mieter:innen das Anteilkapital nicht bezahlen können. Dieser Fonds wird jedoch nicht von Bewohner:innen gespiesen, der Betrag pro Siedlung wird von der GV festgelegt.

Vorgehen, um Mietzinsreduktionen oder Anteilkapitalermässigungen zu erhalten
Wer zu wenig staatliche oder anderweitige Unterstützung bekommt, kann einen Antrag an die Solidaritätskommission (Solikom) stellen. Dieses externe Fachgremium prüft die finanzielle Situation der Antragstellenden und kann eine Mietzinsreduktion von bis zu 20 Prozent auf den Netto-Mietzins gewähren oder Reduktionen des Anteilkapitals sprechen. Die Gesuche werden jährlich überprüft.

Aktuell haben wir einen Überschuss im Mietzinsfonds
Über die Jahre wurde mehr in den Mietzinsfonds einbezahlt als ausgegeben und es hat sich Geld angesammelt. Aktuell steigt der Fonds um jährlich ca. CHF 40‘000.-; Ende 2021 waren rund CHF 280‘000.- im Mietzinsfonds. Zurzeit beschäftigen sich der Vorstand, die Siedlungen sowie die Geschäftsstelle damit, wie wir mit dem wachsenden Überschuss umgehen.
Bewohnende haben in den letzten Monaten über den Kraftwerk1-Rat und Hausversammlungen Ideen gesammelt, wofür das überschüssige Geld verwendet werden könnte. Und wie in Zukunft vermieden wird, dass sich grosse Überschüsse bilden. Um den Überschuss abzubauen und/oder für eine künftige andere Handhabe bräuchte es Statutenänderungen sowie Anpassungen im Solifondsreglement.
Genossenschafter:innen wurden eingeladen, an einer Online-Befragung teilzunehmen, die ein Stimmungsbild ergeben soll und als Basis dient, allfällige Reglementsanpassungen für die Generalversammlung 2023 vorzubereiten.

 

 

 

 


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