Grosse Zustimmung an der ausserordentlichen GV

10.11.2023

Am 7. November hat eine ausserordentliche Generalversammlung stattgefunden. Themen: Die künftige Kraftwerk1-Ausrichtung (ehemals Strategie) sowie Änderungen im Reglement des Solidaritätsfonds.
Der Abend war aus zwei Gründen spannend. Wir haben eine neue Form des Abstimmens ausprobiert (Zustimmungsmessung) und aus der Siedlung Zwicky Süd ging ein kurzfristiger Antrag ein, der auf grossen Zuspruch stiess. Aus formalen Gründen konnte zwar nicht darüber abgestimmt werden, aber der Vorstand nimmt das Anliegen im Sinne eines Postulats entgegen und klärt ab, wie daraus ein Antrag formuliert werden könnte. Alle vom Vorstand vorgeschlagenen Anträge wurden angenommen.

Es gab zwei Traktanden: Antrag zum Ausrichtungsprozess. An der letzten GV im Sommer hat die Generalversammlung „ja“ gesagt zur neuen Struktur/Architektur der künftigen Ausrichtung (Strategie). Dieses Mal wurde über erste Teilbereiche abgestimmt, über „Unser Beitrag“ und „Unser Zukunftsbild“, welche mit einer grösseren Gruppe Genossenschafter:innen partizipativ erarbeitet wurde. Das Resultat soll als Basis dienen, im Prozess weiterzugehen und als nächsten Schritt „Unsere Ziele“ zu erarbeiten.
Alle Anwesenden konnten mittels einer Zustimmungsmessung ihre Zustimmung oder ihre Bedenken manifestieren. Das war ein kleines Wagnis, wussten wir nicht, wie ein solches Verfahren mit 120 Menschen funktioniert. Die Anwesenden fanden die Methode interessant, angenehm und vor allem differenzierter als die blosse Ja/Nein-Abstimmung.
Beim Traktandum Änderungen im Reglement des Solidaritätsfondfs gings darum, einen bestehenden Überschuss im Mietzinsfonds zu reduzieren. Der GV vorgeschlagen wurde ein grosszügigerer Berechnungsgrundsatz, was gutgeheissen wurde. Gleichzeitig ging ein kurzfristiger Antrag der Siedlung Zwicky Süd ein, mit den übrigen Geldern die Siedlungskassen zu stärken. Das Anliegen stiess auf Interesse, konnte aber vom Vorstand lediglich im Sinne eines Postulats entgegengenommen werden. Zu vieles ist im Antrag und in der Rechtslage unklar. Mietzinsfondsgelder sind zweckgebunden und dienen der Senkung von Mietkosten für Menschen mit kleinem Budget. Es würde wohl eine Statutenänderung brauchen, um dem Anliegen gerecht zu werden. Der Vorstand nimmt sich dem Thema für eine kommende GV an.


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