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Wer am Leben im KraftWerk1 aktiv teilhaben will, soll nicht aus finanziellen Gründen ausgeschlossen sein. Kapital- und Mietzinsfonds bieten Unterstützungs-leistungen gezielt und individuell an.

Rahmenbedingungen

Der Kapital- und Mietzinsfonds (Solidaritätsfonds) ergänzt das Unterstützungsangebot öffentlicher und privater Institutionen. Die Fondsmittel sind durch die solidarischen Einzahlungen begrenzt. Anträge zum Kapital- und/oder dem Mietzins-fonds werden von einer externen Solidaritäts-kommission geprüft und abschliessend entschieden.

Wie funktioniert der Mietzinsfonds?
KraftWerk1 erhebt neben der Miete einen Beitrag, mit dem soziale Härten gemildert, gemeinsam nutzbare Infrastrukturen gefördert und ökologische Programme unterstützt werden (vgl. Charta). Dieser sogenannte «Spirit»-Beitrag wird monatlich erhoben und bemisst sich nach Höhe des Einkommens. Die Beiträge bewegen sich in einem Rahmen von 15 Franken (Monatseinkommen bis Fr. 3‘500.–) und 55 Franken (Monatseinkommen über Fr. 8‘500.–). Von den erhobenen «Spirit»-Beiträgen fliessen jährlich 30'000 Franken in den Mietzinsfonds. Die Mietzinsreduktionen sind an Personen und nicht an Wohnungen gebunden. Die maximale individuelle Solidaritätsleistung beträgt 20% des Mietzinses.

Welche Unterstützung bietet der Kapitalfonds?
Wer das erforderliche Anteilscheinkapital nicht aufbringt, kann bei der Solidaritätskommission einen Antrag auf Reduktion des Anteilschein-kapitals stellen. Die maximale individuelle Solidaritätsleistung beträgt zwei Drittel des erforderlichen Anteilscheinkapitals.

Reglement für den Solidaritätsfonds
Für den Kapital- und den Mietzinsfonds gelten das Reglement für den Solidaritätsfonds.

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Weitere Infos und Dokumente zum Thema Soziales im KraftWerk1:

» Reglement für den Solidaritätsfonds
(PDF, 85KB)


Beantragen von Beiträgen aus dem Mietzins- oder Kapitalfonds – Vorgehen für AntragstellerInnen

Wer Solidaritätsbeiträge beanspruchen möchte, klärt in einem Gespräch mit der Geschäftsstelle die Rahmenbedingungen ab (inkl. eigene Massnahmen, vorhandene Fondsmittel). Danach kann ein Antrag an die Solidaritätskommission gestellt werden.

Die Solidaritätskommission entscheidet im Rahmen des Reglements für den Solidaritäts-fonds und der vorhandenen Fondsmittel selbstständig und unabhängig. Sie gibt dem/der GesuchstellerIn den Entscheid bekannt. Die Mitglieder der Solidaritätskommission sowie der Vorstand und die Geschäftsstelle KraftWerk1 unterstehen der Schweigepflicht.