Wer am Leben im KraftWerk1 aktiv teilhaben will,
soll nicht aus finanziellen Gründen ausgeschlossen sein. Kapital-
und Mietzinsfonds bieten Unterstützungs-leistungen gezielt
und individuell an.
Rahmenbedingungen
Der Kapital- und Mietzinsfonds (Solidaritätsfonds) ergänzt
das Unterstützungsangebot öffentlicher und privater Institutionen.
Die Fondsmittel sind durch die solidarischen Einzahlungen
begrenzt. Anträge zum Kapital- und/oder dem Mietzins-fonds
werden von einer externen Solidaritäts-kommission geprüft
und abschliessend entschieden.
Wie funktioniert der Mietzinsfonds?
KraftWerk1 erhebt neben der Miete einen Beitrag, mit dem soziale
Härten gemildert, gemeinsam nutzbare Infrastrukturen gefördert
und ökologische Programme unterstützt werden (vgl.
).
Dieser sogenannte «Spirit»-Beitrag wird monatlich erhoben
und bemisst sich nach Höhe des Einkommens. Die Beiträge
bewegen sich in einem Rahmen von 15 Franken (Monatseinkommen
bis Fr. 3‘500.–) und 55 Franken (Monatseinkommen über Fr.
8‘500.–). Von den erhobenen «Spirit»-Beiträgen fliessen jährlich
30'000 Franken in den Mietzinsfonds. Die Mietzinsreduktionen
sind an Personen und nicht an Wohnungen gebunden. Die maximale
individuelle Solidaritätsleistung beträgt 20% des Mietzinses.
Welche Unterstützung bietet der Kapitalfonds?
Wer das erforderliche Anteilscheinkapital nicht aufbringt,
kann bei der Solidaritätskommission einen Antrag auf Reduktion
des Anteilschein-kapitals stellen. Die maximale individuelle
Solidaritätsleistung beträgt zwei Drittel des erforderlichen
Anteilscheinkapitals.
Reglement für den Solidaritätsfonds
Für den Kapital- und den Mietzinsfonds gelten das Reglement
für den Solidaritätsfonds.
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