Initiative für einen gemeindefreundlichen Mehrwertausgleich

20.04.2018

Städte und Dörfer haben einen Verdichtungsauftrag. Wachstum nach Innen bedeutet aber auch, dass Spielplätze, Velostationen, Pärke, Schulen und Krippen für die neuen Bewohner_innen entstehen müssen. Das belastet die Gemeindekassen. Bei Auf- und Umzonungen für den Bau von Wohnraum steigt der Wert dieses Baulandes meist stark an. Ein Geschenk für die Grundeigentümer. Es entsteht ein Mehrwert. Der Mehrwertausgleich sorgt dafür, dass ein Teil davon der Öffentlichkeit zugute kommt.

 

Den Anteil, den die Gemeinden erhalten, nennt man Mehrwertausgleich. Auf diese Weise trägt der profitierende Grundeigentümer einen Teil der Kosten, welche der Gemeinde entstehen, mit. Wie alle Kantone muss der Kanton Zürich ein Gesetz zum Mehrwertausgleich ausarbeiten. Die Vorlage, die der Kantonsrat nun aber präsentiert hat, schwächt die Gemeinden und den kostengünstigen Wohnungsbau. Bis anhin konnten Gemeinden mittels städtebaulicher Verträge mit den Grundeigentümern regeln, dass ein Teil der zu erstellenden Wohnungen gemeinnützig sein soll. So war es möglich, dass zum Beispiel in der Manegg in Zürich (GreenCity) oder auf dem Werk1 in Winterthur (Lockstadt) 30% gemeinnützige Wohnungen entstanden oder entstehen werden.

Die Vorlage des Kantonsrates legt nun aber fest, dass der Grundeigentümer das Recht hat, jederzeit der 15-prozentigen Abgabe den Vorzug zu geben, wenn er den Eindruck hat, er fahre damit finanziell besser. Die städtebaulichen Verträge werden geschwächt. Ein wichtiges Instrument für die Gemeinden, einen Mindestanteil gemeinnütziger Wohnungen festzulegen, geht verloren. Ausserdem schwächt die Vorlage des Kantons die Gemeindeautonomie empfindlich. Die Initiative für einen gemeindefreundlichen Mehrwertausgleich ist der Gegenentwurf zum Mehrwertausgleichsgesetz des Regierungsrates. Wir freuen uns, wenn ihr die Initiative unterschreibt.

 


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