Ausserordentliche Generalversammlung vom 10. November 2012

06.12.2012 Sebastian Hefti

Wer entscheidet in Kraftwerk1 über die Vermietung von Mietobjekten? Diese Frage hat die Kraftwerk1-Versammlung beraten. Zuvor hatte die ordentliche Generalversammlung vom 9. Juni 2012 unsere beiden Vermietungsreglemente geändert. In den Entscheidungsgremien sollten die VertreterInnen der BewohnerInnen mehr Gewicht erhalten. 

Damit dies rechtskräftig werden konnte, hat die ausserordentliche Generalversammlung vom 10. November unsere Statuten entsprechend angepasst. Damit hat Kraftwerk1 das Grundprinzip der Beteiligung auch bei der Vermietung weiter ausgebaut.
Ein weiterer Antrag von Seiten der BewohnerInnen von Kraftwerk1 Hardturm zielte auf mehr Verbindlichkeit des unentgeltlichen Engagements in den Siedlungsgemeinschaften. Das Anliegen fand zwar eine Mehrheit, scheiterte aber am erforderlichen Dreiviertelsquorum. Der Vorstand unterstützt klar die Anliegen zur Belebung der Freiwilligenarbeit, aber eben auf freiwilliger Basis, und lehnt es ab, dazu Zwangsinstrumente einzuführen.


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